Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2006 - L 15 B 202/06 SO PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23807
LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2006 - L 15 B 202/06 SO PKH (https://dejure.org/2006,23807)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.10.2006 - L 15 B 202/06 SO PKH (https://dejure.org/2006,23807)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - L 15 B 202/06 SO PKH (https://dejure.org/2006,23807)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,23807) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen der Sozialhilfe und damit auch der fragliche Barbetrag generell als Einkommen im Sinne des § 115 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Rechtsfolgen der Gefährdung des Existenzminimums durch die Kostenbeteiligung einer bedürftigen Beteiligten; Angemessener Barbetrag ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2006 - L 15 B 202/06
    3 Von Verfassungs wegen darf die Kostenbeteiligung einer bedürftigen Beteiligten das Existenzminimum nicht gefährden (s. - auch zum folgenden - ausführlich Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. April 1988 - 1 BvL 84/86 -, BVerfGE 78, 104).
  • BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 42.03

    A: Anschaffungspreis, Sozialhilfe für Wäsche von geringem -; B: Barbetrag zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2006 - L 15 B 202/06
    Denn aus ihm muss sie ihre persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens bestreiten (wie etwa Aufwendungen für Körperpflege und Reinigung, für Instandhaltung von Schuhen, Kleidung und Wäsche sowie für Hausrat und Wäsche von geringem Anschaffungswert; siehe zum Bundessozialhilfegesetz ausführlich Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Juli 2004 - 5 C 42/03 -, BVerwGE 121, 251; zur Rechtslage des SGB XII etwa Armborst in Münder u.a., LPK-SGB XII, § 35 Rn. 8 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht